Haushaltshilfe nach §45 SGB XI

Putzfrau als Betreuungsleistung

In diesem Beitrag möchte ich etwas über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI sagen. Das hört sich erst einmal trocken an, aber ich habe in diesem Bereich schon einige Erfahrungen gemacht. 

Aber was sind diese Betreuungsleistungen überhaupt ?

Wenn man einen Pflegegrad hat, dann stehen einem monatlich zusätzlich 131 Euro an sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Das sind zweckgebundene Gelder, die für Leistungen verwendet werden dürfen, die nicht zu der grundsätzlichen Pflege gehören. Also z.B. Tagesbegleitung, Einkaufen gehen und auch hauswirtschaftliche Leistungen. Also Arbeiten, die Angehörige und Helfer entlasten sollen. Damit wären wir beim Thema Hauswirtschaft. Arbeiten wie Waschen, Putzen, Bügeln, Einkaufen gehen etc. können darüber abgerechnet werden. Vorausgesetzt, ein zugelassener Pflegedienst rechnet diese Arbeiten direkt mit der Pflegeversicherung ab.

Ich hatte früher mal eine Putzfrau, die sich dann aber letztendlich selbst entlassen hatte. Inzwischen sitze ich ja im Rollstuhl, da ist das Putzen der Wohnung natürlich unmöglich geworden. Also hatte ich mich entschieden, diese Arbeit über die Betreuungsleistung machen zu lassen. Warum selbst bezahlen, wenn es die Pflegeversicherung auch bezahlt ? Für 131 Euro pro Monat kann man sich wohl putzen lassen, dachte ich jedenfalls. Habe also bei dem Pflegedienst meines Vertrauens angefragt, wie hoch die Kosten für eine Haushaltshilfe sind. Putzen, Waschen, Bügeln kostet alles gleich. Die viertel Stunde um die 15 Euro, also ein Stundenlohn von 60 Euro, je nach Pflegedienst. Da hatte ich ein moralisches Problem mit diesem Stundenlohn, auch wenn ich ihn nicht selbst bezahlen müsste. Zum Teppichboden saugen und Bad putzen braucht man glaube ich kein Abitur oder eine extra Ausbildung. Wenn ich im Internet nachsehe, kann ich mir eine Putzfrau zum halben Preis z.B. über Helpling holen, die ist dann sogar versichert und angemeldet. Aber solange die Kassen das Geld dafür bezahlen, wird es natürlich auch abgerechnet. Mich würde echt mal interessieren was die berechnen würden, wenn die Pflegekassen 200 Euro pro Stunde bezahlen würden. Ob es da eine moralische Hemmschwelle gibt ? Wir haben bei der Feuerwehr eine professionelle Reinigungsfirma, die kostet das gleiche. 

Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse, gibt es tatsächlich eine Alternative. Das Thema heißt Nachbarschaftshilfe. Manche Einrichtungen können tatsächlich über die Betreuungsleistung abgerechnet werden. Es sind aber nur wenige Einrichtungen dafür zugelassen. Meine Krankenkasse bietet im Internet sogar eine Suche danach an. Da belaufen sich dann die Kosten für hauswirtschaftliche Hilfe bei rund 17 Euro pro Stunde. Das ergab die Suche in Stuttgart. Es gibt also zwei Möglichkeiten, sich eine Haushaltshilfe bezahlen zu lassen. 

Werden die 131 Euro in einem Monat nicht ganz ausgeschöpft, wandert der Restbetrag in den nächsten Monat. Das Geld verfällt also nicht und darf sich ansammeln.